Unternehmensrecht

Unsere Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Unternehmensrechts beginnt bei der täglichen Geschäftstätigkeit unserer Mandanten. Für viele Unternehmen sind wir die ausgelagerte Rechtsabteilung, die in alle wichtigen Unternehmensentscheidungen eingeschaltet ist, so z.B. bei der Vertragsgestaltung, der Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen oder der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Im Mittelpunkt unserer Beratungen stehen komplexe Fragen des Gesellschaftsrechts, der Corporate Governance und der Organhaftung einschließlich der D&O-Versicherung. Wir begleiten Unternehmensankäufe und -verkäufe (M & A).

Das Handelsrecht gehört zu unserer täglichen Praxis. Wir entwickeln Lösungen zu Fragenkomplexen des Bankrechts, Versicherungsrechts und Insolvenzrechts. Wir stehen Vereinen und Stiftungen bei wirtschaftlichen Themen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht vertreten wir über viele Branchen hinweg die Interessen der Arbeitgeber, Geschäftsführer oder leitenden Angestellten.